Nach der ab dem 28. Mai gültigen Coronaschutz-VO können wir uns ab dem 28.05.2021 wieder mit mehreren Personen auf der Terrasse aufhalten und dort auch u.a. alkoholhaltiges Bier genießen.
Dabei sind aber folgende Regelungen zu beachten:
- Beim Aufenthalt auf der Terrasse ist eine FFP 2- oder medizinische Maske zu tragen, die am Sitzplatz abgenommen werden kann.
- Der Mindestabstand von 1,50 Metern untereinander ist gds. einzuhalten.
- Die Terrasse muss mindesten zu zwei Seiten offen und belüftet sein, um als Aufenthalt im Freien bewertet zu werden. Je nach Windrichtung und Witterung daher entweder die beiden Stirnseiten oder eine Stirnseite und die Längseiten offen lassen.
- Ein Heimdienst wird nicht eingerichtet, dieser müsste regelmäßig getestet werden.
- Der Kühlschrank verbleibt im Eingangsbereich, wird aber auch mit alkoholhaltigem Bier bestückt. Es bleibt bei dem Alkoholverbot auf den Tennisplätzen.
Die einfache Rückverfolgung (Luca-App oder schriftlich) ist weiterhin sicherzustellen!
Zur Benutzung der Umkleiden und Duschen, erfolgt, zumindest für Mannschaftsspiele, in Kürze eine Regelung durch die Sportwarte.